Liebe Traktorfreunde,

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Fahrer für die Verkehrs- und Betriebssicherheit seines Fahrzeuges, sowie für den Transport von Personen, Tieren oder Gegenständen selbst verantwortlich ist und daher auch die rechtlichen Konsequenzen selbst zu tragen hat.


Hier ein Auszug:
§ 63. Personenbeförderung
(1) Mit Anhängewagen, die mit Zugmaschinen oder Motorkarren gezogen werden, und mit Einachszugmaschinen, die mit einem Anhänger so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, dürfen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von und zu der Arbeitsstätte höchstens acht Personen befördert werden. Dabei darf eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden.
    a)    der Anhänger ein Anhängewagen oder ein Sattelanhänger ist,
    b)    die Personen auf Sitzen befördert werden, die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind und die dem § 26 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 entsprechen,
    c)    der Anhänger eine Bremsanlage aufweist, die vom Lenker des Zugfahrzeuges ohne Gefährdung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit unmittelbar betätigt werden kann,
    d)    zwischen den beförderten Personen und dem Lenker des Zugfahrzeuges eine Verständigungsmöglichkeit gegeben ist.
§ 26. Sitze und Kopfstützen
(2) Sitze in Kraftwagen müssen so gebaut sein, daß weder die Sicherheit von auf ihnen beförderten Personen durch andere beförderte Personen oder durch die Ladung, auch beim Auftreten von Verzögerungskräften, gefährdet noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers beeinträchtigt werden kann; dies gilt sinngemäß auch für Anhänger.

Dazu ein Kommentar der Sozialversicherungsanstalt der Bauern:
    Gemäß § 63 KFG Durchführungsverordnung dürfen Personen nur mit Anhängewagen     (=Zweiachsanhänger) und nur im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von und zu der Arbeitsstätte (in anderen Fällen ist eine Sondergenehmigung erforderlich) höchstens 8 Personen befördert werden.

 

http://www.jusline.at/102_Pflichten_des_Kraftfahrzeuglenkers_KFG.html

Bitte denkt auch an die Beförderungsvorschriften für Kinder!
Also Freunde wer Pkw-Anhänger mit drauf geschraubtem Brett oder den umgebauten, ungebremsten Heuwagen zum Personentransport verwendet, der befindet sich schon in der Nähe des Strafrechtes.

Also nix für ungut und allezeit gute Fahrt !